Das Steuerstrafrecht ist der auf Wirtschaftsdelikte bezogene Zweig unserer strafrechtlichen Tätigkeit.

In diesem Bereich vertreten und beraten wir in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wegen Steuerstraftaten, insbesondere wegen der im Steuerverfahrensgesetz Nr. 213 geregelten Steuerhinterziehungsdelikte.